Bodenschutz/Grundwasserschutz
Bei Motorsport und bei Veranstaltungen generell werden z.T. umweltbelastende Flüssigkeiten/Materialien verwendet.
Diese Flüssigkeiten dürfen nicht in den Boden und das Grundwasser gelangen.
Organisatorische Maßnahmen
Verschiedene Vorschriften regeln den Bodenschutz/Grundwasserschutz.
- Die Nutzung einer Bodenschutzmatte (zum Abstellen des Motorrads) ist Vorschrift.
- Flüssigkeiten (Benzin/Öl) müssen in dafür geeigneten Behältnissen aufbewahrt werden.
- Flüssigkeiten dürfen nicht in den Boden/das Grundwasser eingebracht werden. Beim Befüllen des Motorrads muß dieses auf einer Bodenschutzmatte stehen.
- Das Waschen von Fahrzeugen ist auf der Anlage des MSC generell verboten.
Kontrollen
Die Einhaltung der organisatorischen Maßnahmen wird durch den Platzwart (Training) oder den Fahrtleiter (Veranstaltung) kontrolliert.
Waschen von Fahrzeugen
Das Waschen von Fahrzeugen kann die Umwelt aufgrund der am Fahrzeug austretenden Flüssigkeiten schädigen.
Das Waschen von Fahrzeugen ist in Kapitel Bodenschutz/Grundwasserschutz geregelt.
Kraftstoffe/Öle
Kraftstoffe und Öle können die Umwelt belasten, z.B. den Boden verunreinigen oder das Grundwasser belasten.
Die Handhabung von Kraftstoffen und Öle ist in Kapitel Bodenschutz/Grundwasserschutz geregelt.