Die Funktion des Ehrenrates wurde erstmalig im Zuge der Aktualisierung der Vereinssatzung im Jahre 2020 ins Leben gerufen. Der Ehrenrat ist zuständig für die ihm nach dieser Satzung oder vom Vorstand übertragenen Aufgaben. Er kann vom Vorstand insbesondere mit der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des MSC Odenheim oder mit der Nachprüfung von Beschuldigungen gegen Mitglieder des MSC Odenheim betraut werden. Es soll ihm die Bearbeitung übertragen werden, wenn der Vorstand des MSC Odenheim wegen Beteiligung eines Vorstandsmitgliedes oder aus sonstigen Gründen nicht selbst entscheiden kann oder will oder wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für den MSC Odenheim zweckmäßig erscheint.
Der Ehrenrat besteht aus 3 ordentlichen Mitgliedern.
- Günther Bolich
- Klaus Pfeiffer
- Karlheinz Knaus