Die Nutzung der Strecken des MSC Odenheim e.V. ist nur für Mitglieder und angemeldete Gastfahrer gestattet. Die Nutzung erfolgt unter folgendem Haftungsausschluss.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Training teil. Sie tragen die alleinige zivil- und straf-rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer und Beifahrer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen und zwar gegen:
- die FIM, UEM, den DSMB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
- die ADAC Gaue
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
- die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
- den Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer und Beifahrer gehen vor!) und eigene Helfer
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensansprü che aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.


