Vielen Dank, dass Ihr Euch für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessiert. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und heißen Euch willkommen!
Wie jeder Verein lebt auch der MSC Odenheim von seinen aktiven und passiven Mitgliedern. Ihr lebt idealerweise in der Region Nordbaden und seid bereit ADAC Mitglied zu werden? Dann beraten wir Euch gerne wenn Ihr in den MSC Odenheim eintreten möchtet. Kommt doch einfach mal an einem Trainingstag an der Cross-Strecke vorbei, oder vereinbart ein Probetraining. Für ein Probetraining erheben wir einen Beitrag in Höhe von 25 €.
Für die ganz Eiligen hier die aktuellen Konditionen für Mitglieder:
(Stand 2024) |
Beiträge |
Stunden |
|||
Aufnahmegebühr |
Mitgliedsbeitrag |
Aktivenbeitrag9 |
Arbeitsstunden |
||
einmalig |
jährlich |
||||
Erwachsene |
aktiver Fahrer 3 |
100 € |
25 € |
65 € |
20 5 |
passives Mitglied 4 |
50 € |
25 € |
0 € |
0 |
|
Jugendliche 2 |
bis 16 Jahre |
100 € |
15 € |
65 € |
0 |
bis 16 Jahre |
100 € |
15 € |
65 € |
15 |
|
16 - 18 Jahre |
100 € |
15 € |
65 € |
15 |
|
Familien 1 |
beliebig viele Kinder bis 16 Jahre |
100 € |
50 € |
65 € |
max. 45 6 |
beliebig viele Kinder bis 16 Jahre |
100 € |
50 € |
65 € |
20 zzgl. 15 je |
|
Sponsoren 8 |
100 € |
25 € |
Anstelle des Beitrages zahlt der Sponsor ein Fördergeld 8 |
0 |
1 Kinder über 18 Jahre werden wie Erwachsene behandelt. Sie entfallen damit aus der Familienregelung. Vergünstigungen durch den Odenheimer Familienpass sind ausgeschlossen.
2 Bei Jugendlichen können die Arbeitsstunden auch von den Elternteilen erbracht werden.
3 Für 2024 werden alle Mitglieder, die 2023 einen Haftungsverzicht eingereicht haben, automatisch als aktive Fahrer geführt. Ein Wechsel von aktiv in passiv und umgekehrt ist mit Einreichen einer schriftlichen Mitteilung bis zur Hauptversammlung eines jeden Jahres möglich.
4 Passive Mitglieder sind von der Nutzung der Strecke ausgeschlossen. Mitglieder, die dem Verein als passive Mitglieder beigetreten sind, können jederzeit aktive Fahrer werden. Beim Wechsel innerhalb einer noch laufenden Saison ist jedoch einen Aktivenbeitrag in Höhe von 65 € fällig.
5 Aktive Mitglieder haben bis zum 30.06. eines Jahres mindestens die Hälfte der Arbeitsstunden zu erbringen. Erfolgt dies nicht, erhält das Mitglied eine Sperre. Gleiches gilt, wenn die vollen Arbeitsstunden nicht bis Ende eines Jahres geleistet wurden. Dann erfolgt ebenfalls eine Sperre für das darauffolgende Jahr. Eine Sperre bezieht sich sowohl auf den Trainingsbetrieb, sowie auch auf Veranstaltungen die auf der Strecke stattfinden. Sofern dann bis Mitte des Folgejahres mindestens 50% der Arbeitsstunden erbracht wurden, wird die Sperrung für die 2. Hälfte des Folgejahres aufgehoben. Sofern dann in der 2. Jahreshälfte (oder früher) weitere mindestens 50% der Arbeitsstunden erbracht wurden und damit die Jahres-Arbeitsstundenleistung erfüllt ist, erfolgt die Trainingsfreigabe für das gesamte anschließende Jahr.
6 10 Stunden zzgl. 20 Stunden je aktivem Elternteil sowie 15 Stunden für Kinder über 16 Jahre jedoch maximal 45 Stunden für beide Elternteile und beliebig viele Kinder unter 16 Jahren. Die Regelungen zur Erbringung von Arbeitsstunden sowie Trainingssperren gelten analog wie bei den aktiven Mitgliedern.
7 Die Regelungen zur Erbringung von Arbeitsstunden sowie Trainingssperren gelten analog wie bei den aktiven Mitgliedern jedoch mit der Einschränkung, dass zur Wiedererlangung der Trainingsberechtigung die volle Anzahl der Arbeitsstunden in der 2. Jahreshälfte geleistet werden muss, um die Sperrung für das Folgejahr aufzuheben.
8 Bei Interesse an einem Sponsoring-Vertrag, sowie Informationen über die Höhe der Förderbeiträge oder Marketingmöglichkeiten, meldet Euch bitte bei einem Mitglied der Vorstandschaft.
9 Der Aktivenbeitrag ist von jedem aktiven Mitglied unaufgefordert und parallel mit der Unterzeichnung des Haftungsausschlusses zu überweisen (kein Zahlungseinzug durch den MSC). Die Abgabe des Haftungsausschlusses und die Zahlung des Aktivenbeitrages sind Voraussetzung, um für den "SportMember" freigeschalten zu werden. Die Höhe des Aktivenbeitrages kann entsprechend der im vorangegangenen Jahr erbrachten Arbeitsstunden variieren. Hierzu ein Beispiel:
Erbringt ein aktiver Fahrer mehr als 20 Arbeitsstunden, wird jede zusätzliche Arbeitsstunde mit 10 € bis max. zur Höhe des Aktivenbeitrages vergütet (also bei 26,5 Arbeitsstunden = Entfall der 65 € Aktivenbeitrag). D.h. über das Soll erbrachte Arbeitsstunden können als "Guthaben" (ggf. anteilig) auf den Aktivenbeitrag des folgenden Jahres angerechnet werden. Bei Jugendlichen und Familien gilt diese Regelung analog entsprechend ihren Pauschalen und Arbeitsstunden.
Wichtig: Die Höhe des Aktivenbeitrages ist von jedem aktiven Mitglied selbst zu ermitteln und muss auf Nachfrage des Schatzmeisters nachgewiesen werden können. Zahlt ein aktives Mitglied die EUR 65 Aktivenbeitrag obwohl aufgrund der Zahl der mehrgeleisteten Arbeitsstunden im Vorjahr nur ein geringerer Betrag hätte gezahlt werden müssen, wird die Differenz dankend als Spende an den Verein verstanden.
Alle Mitglieder sind selbst verantwortlich für das Aktualisieren der geleisteten Arbeitsstunden auf der Homepage im Mitgliederbereich. Geleistete, aber nicht eingepflegte Stunden bleiben beim Jahresabgleich unberücksichtigt. Dies kann ggf. zu einer Trainingssperre für das darauffolgende Jahr führen.
Änderungen von passive in aktive oder von aktive in passive Mitgliedschaft sind immer nur zum Jahreswechsel und jeweils für ein volles Kalenderjahr möglich.
Die Planung und Leitung von Arbeitseinsätzen erfolgt ausschließlich durch die Vorstandschaft.
In begründeten Einzelfällen kann die Vorstandschaft abweichende Regelungen treffen.
Für Mitglieder die Streckendienst leisten gilt: Die Hälfte der Stunden als Streckendienst können als Arbeitsstunden gebucht werden.