Verwarnung/Sperrung

Zu welchem Datum wird eine Verwarnung/Sperrung ausgesprochen

Verwarnte/Gesperrte Mitglieder erhalten Ihre Verwarnung/Sperrung durch den Vorstand ausgesprochen zum Anfang bzw. zur Mitte eines jeden Kalenderjahres.

Die entsprechende Liste von verwarnten/gesperrten Mitgliedern liegt dem Vorstand natürlich vor. Diese Liste macht der Vorstand ebenso natürlich nicht öffentlich oder für alle Mitglieder zugänglich.

Auf welcher Datengrundlage wird eine Sperrung ausgesprochen

  • Sind zum 31.7. eines Jahres nicht mindestens 50% der zu erbringenden Arbeitsstunden erbracht, so erfolgt eine Sperrung für den Rest des Jahres. Diese Sperrung wird aufgehoben, wenn alle zu erbringenden Arbeitsstunden für das Jahr in Gänze erbracht sind.
  • Sind zum 31.12. des Jahres nicht 100% der zu erbringenden Arbeitsstunden erbracht, so erfolgt eine Sperrung für das gesamte folgende Jahr. Diese Sperrung wird zum 1.7. des Folgejahres aufgehoben, wenn im Folgejahr alle zu erbringenden Arbeitsstunden für das Folgejahr sowie die fehlenden Arbeitsstunden für das Vorjahr bis zum 31.6. erbracht sind.
  • Ist das Mitglied durch den Vorstand verwarnt worden und erhält das Mitglied eine weitere Verwarnung, so tritt automatisch auch eine Sperrung ein. Diese Sperrung gilt, bis alle zu erbringenden Arbeitsstunden für das Vorjahr und das aktuelle Jahr (und gegebenenfalls alle Folgejahre) erbracht sind.

Verwarnung

Der Vorstand behält sich vor, im Einzelfall statt einer Sperrung eine Verwarnung gegen ein Mitglied auszusprechen.

Wann/wie erfahren Mitglieder von einer Verwarnung/Sperrung

Verwarnte oder gesperrte Mitglieder erfahren von Ihrer Verwarnung/Sperrung durch eine entsprechende Meldung bei Nutzung des MXWebService zur Buchung eines Trainings.
-> Wer im Kalenderjahr noch kein Training gebucht hat, weiß deswegen eventuell noch nichts von seiner Verwarnung oder Sperrung für das Training.

Zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen geht eine Email an verwarnte Mitglieder, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, weitere Arbeitsstunden zu leisten. Die erste Email geht d.h. zur ersten Veranstaltung raus an die entsprechenden Mitglieder.
An gesperrte Mitglieder geht keine Email, da das Mitglied gesperrt ist, demnach keine bzw. so gut wie keine Arbeitsstunden im Vorjahr erbracht hat und dies eigentlich auch wissen sollte. Die Sperrung kann aufgehoben werden nur durch eine vollständige Leistung der erforderlichen Arbeitsstunden bis zum 1. Juli des Jahres für die Zeit nach dem 1. Juli bei Zustimmung durch den Vorstand.


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